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Das Verbot der Haltung von Katzen und Hunden zum Zweck der Pelzgewinnung sollte in der gesamten Gemeinschaft einheitlich durchgesetzt werden. In den Mitgliedstaaten werden derzeit unterschiedliche Techniken zur Identifizierung von Katzen- und Hundefellen — wie DNA-Tests, Mikroskopie oder die MALDI-TOF-Massenspektrometrie — eingesetzt. Es ist deshalb zweckmäßig, dass der Kommission Informationen über diese Techniken zur Verfügung gestellt werden, damit die Stellen, die für die Durchsetzung der Vorschriften zuständig sind, über Innovationen auf diesem Gebiet auf dem Laufenden gehalten werden und gegebenenfalls geprüft werden kann, ob eine einheitliche Technik vorgeschrieben werden sollte.
Es gibt Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Handel mit Pelzen und Pelzprodukten sowie über deren Einfuhr, Gewinnung und…
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen sollten deshalb die in den Mitgliedstaaten geltenden rechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Verbot des…
Mehrere Mitgliedstaaten haben auf die Besorgnis der Verbraucher reagiert und Rechtsvorschriften erlassen, mit denen die Gewinnung und die Vermarktung von…
In der Gemeinschaft werden Katzen und Hunde traditionell nicht als Pelztiere gehalten. Gleichwohl wurden einige Fälle der Pelzherstellung aus Katzen- und…
Es ist jedoch zweckmäßig, die Möglichkeit beschränkter Ausnahmen vom allgemeinen Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und…
Infolgedessen haben einige Pelzhändler in der Europäischen Union einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Unterlassung des Handels mit Katzen- und Hundefellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.