Erwägungsgrund 5 32007R1523
Infolgedessen haben einige Pelzhändler in der Europäischen Union einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Unterlassung des Handels mit Katzen- und Hundefellen sowie mit Produkten, die solche Felle enthalten, eingeführt. Dieser Kodex hat sich jedoch als unzureichend erwiesen, um die Einfuhr und den Verkauf von Katzen- und Hundefellen zu verhindern, insbesondere im Falle von Pelzhändlern, die Pelze vertreiben, bei denen die Spezies, von der diese stammen (nachstehend „Herkunftsspezies“ genannt), nicht angegeben und auch nicht leicht erkennbar ist, oder die Produkte erwerben, die solche Pelze enthalten, und die Gefahr laufen, mit den betreffenden Produkten in einem oder mehreren Mitgliedstaaten nicht rechtmäßig handeln zu können oder zusätzliche Anforderungen erfüllen zu müssen, die darauf abzielen, die Verwendung von Katzen- und Hundefellen zu verhindern.