Art. 2 32008R0420VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 420/2008 DES RATES vom 14. Mai 2008 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften mit Wirkung vom 1. Juli 2007
Mit Wirkung vom 1. Juli 2007 wird der Betrag der monatlichen Vergütung bei Elternurlaub gemäß Artikel 42a Absätze 2 und 3 des Statuts auf 852,74 EUR bzw. für…
Art. 4 32008R1323VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 1323/2008 DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2008
Mit Wirkung vom 1. Juli 2008 wird der Betrag der monatlichen Vergütung bei Elternurlaub gemäß Artikel 42a des Statuts auf 878,32 EUR bzw. für Alleinerziehende…
Art. 4 32005R0031VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 31/2005 DES RATES vom 20. Dezember 2004 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2004
Mit Wirkung vom 1. Juli 2004 wird der Betrag der monatlichen Vergütung bei Elternurlaub gemäß Artikel 42a des Statuts auf 804,36 EUR bzw. für allein Erziehende…
Art. 4 32005R2104VERORDNUNG (EG, EURATOM) Nr. 2104/2005 DES RATES vom 20. Dezember 2005 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2005
Mit Wirkung vom 1. Juli 2005 wird der Betrag der monatlichen Vergütung bei Elternurlaub gemäß Artikel 42a des Statuts auf 822,06 EUR bzw. für allein Erziehende…
Art. 5 32006R1895VERORDNUNG (EG, Euratom) Nr. 1895/2006 DES RATES vom 19. Dezember 2006 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2006
Mit Wirkung vom 1. Juli 2006 wird der Betrag der monatlichen Vergütung bei Elternurlaub gemäß Artikel 42a des Statuts auf 840,97 EUR bzw. für allein Erziehende…