Erwägungsgrund 41 32018R1726
Die Tätigkeiten der Agentur sollten im Einklang mit Artikel 228 AEUV der Prüfung durch den Europäischen Bürgerbeauftragten unterliegen.
Die Tätigkeiten der Agentur sollten im Einklang mit Artikel 228 AEUV der Prüfung durch den Europäischen Bürgerbeauftragten unterliegen.