Art. 84 32007R0041
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2007 . Werden für den CCAMLR-Bereich TAC schon für Zeiträume festgesetzt, die vor dem 1. Januar 2007 beginnen, so gilt Artikel 55 ab Beginn des entsprechenden TAC-Geltungszeitraums.