Erwägungsgrund 19 32007R0041
Gewisse vorübergehende Bestimmungen über die Verwendung von VMS-Daten sollten beibehalten werden, um die Aufwandssteuerung effizienter und wirksamer zu überwachen.
Gewisse vorübergehende Bestimmungen über die Verwendung von VMS-Daten sollten beibehalten werden, um die Aufwandssteuerung effizienter und wirksamer zu überwachen.