Erwägungsgrund 19 32006R0051
Für die Seezungenbestände im westlichen Ärmelkanal ist eine befristete Aufwandsregelung erforderlich. Die Aufwandsregelungen für die Kabeljaubestände im Kattegat, in der Nordsee, im Skagerrak und im westlichen Ärmelkanal, in der Irischen See und westlich von Schottland und für die Seehecht- und Kaisergranatbestände in den ICES-Bereichen VIIIc und IXa müssen angepasst werden.