Erwägungsgrund 1 32007R0439
Gemäß dem Beschluss 2006/526/EG (nachstehend „Beschluss“ genannt) muss die Kommission in enger Abstimmung mit der örtlichen Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks im Rahmen des Partnerschaftsverfahrens Durchführungsvorschriften für Teil Zwei des Beschlusses erlassen.