Erwägungsgrund 5 32007R0439
Die örtliche Regierung Grönlands und die Regierung Dänemarks wurden zu den in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen konsultiert.
Die örtliche Regierung Grönlands und die Regierung Dänemarks wurden zu den in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen konsultiert.