Erwägungsgrund 3 32007R0439
Unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse und Möglichkeiten der örtlichen Regierung Grönlands sowie der Methoden ihrer Verwaltung der öffentlichen Ausgaben wird die Finanzhilfe gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Beschlusses als Haushaltszuschuss gewährt.