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Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist es erforderlich, die Grundlage ausführlich festzulegen, auf der die zu prüfenden Vorhaben ausgewählt werden und die die Prüfbehörde bei der Erarbeitung oder Genehmigung des Stichprobenverfahrens beachten sollte, wozu auch gewisse technische Kriterien, die für eine statistische Probenahme nach dem Zufallsprinzip gelten, und Faktoren gehören, die für eine ergänzende Stichprobe zu berücksichtigen sind.
Die Stichprobe der jährlich zu prüfenden Vorhaben beruht zunächst auf einer statistischen Stichprobe nach dem Zufallsprinzip gemäß den Absätzen 2, 3 und 4.…
Die Stichprobe der jährlich zu prüfenden Vorhaben beruht zunächst auf einer statistischen Stichprobe nach dem Zufallsprinzip gemäß den Absätzen 2, 3 und 4.…
In Anhang IV wird die folgende Nummer 5 angefügt: „5. Reicht die Anzahl der Vorhaben in einem bestimmten Bezugsjahr nicht aus, um ein statistisches Verfahren…
Bei statistischer Probenahme nach dem Zufallsprinzip bei Vorhaben, die eine geringe Personenzahl betreffen, sollte eine größere Flexibilität eingeräumt werden.
Reicht die Anzahl der Vorhaben in einem bestimmten Bezugsjahr nicht aus, um ein statistisches Verfahren zur Auswahl der Stichproben nach dem Zufallsprinzip zu…
Die Bestimmungen über mikrobiologische Tests durch Probenahme sollten erstellt, und das Probenahmeverfahren, die Anzahl der zu entnehmenden Proben und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.