Erwägungsgrund 12 32019R1700
Im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems (ESS) wird zugesagt, die Nutzer aktiv einzubinden, indem auf ihre Bedürfnisse eingegangen und die Zusammenarbeit der Kommission (Eurostat), der nationalen statistischen Ämter, der Zentralbanken der Mitgliedstaaten, des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik und der Agenturen der Union gestärkt wird. Es ist daher äußerst wichtig, dass bei der Anpassung und Modernisierung der sozialstatistischen Erhebungen Beiträge aller Interessenträger, zu denen politische Entscheidungsträger, Forscher und Wissenschaftler ebenso zählen wie Datenproduzenten, Zivilgesellschaft und Interessengruppen, gebührend berücksichtigt werden.