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Um die Standards für die Erstellung und Vorlage der Prüfstrategie, des jährlichen Kontrollberichts und der Abschlusserklärungen, für die die Prüfbehörde nach Artikel 61 der Grundverordnung zuständig ist, zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, ist es erforderlich, deren Inhalte im Einzelnen festzulegen und die Art und Qualität der ihnen zugrunde liegenden Angaben zu spezifizieren.
Überprüft werden mindestens die folgenden Grundsätze und Verfahren des Abschlussprüfers/der Prüfungsgesellschaft für die interne Qualitätssicherung: Für die…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften die folgenden organisatorischen Anforderungen erfüllen: Die in Unterabsatz 1…
Zur Vereinheitlichung der Standards für die Bescheinigung von Ausgaben und die Erstellung der Zahlungsanträge sollte der Inhalt dieser Bescheinigungen und…
Die in Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe f der Grundverordnung genannte Abschlusserklärung basiert auf sämtlichen Prüftätigkeiten, die gemäß der Prüfstrategie von…
Um die Überwachung durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu erleichtern, sind die Form und erforderlichenfalls der Inhalt der Bescheinigung und des…
Die Prüfstrategie gemäß Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 wird nach dem Muster in Anhang V der vorliegenden Verordnung erstellt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.