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Gemäß der Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen ist es unter Berücksichtigung des Sicherheits- und Vertraulichkeitsniveaus, das zur Verwaltung der Mittel aus dem EFF erforderlich ist, des Stands der Technik und einer Kosten-Nutzen-Analyse erforderlich, die Verwendung einer elektronischen Signatur zu verlangen.
Wenn es gerechtfertigt ist, dass die Mitgliedstaaten zur Abwicklung der Verfahren nach Absatz 1 dieses Artikels um die Verwendung fortgeschrittener…
Das Dokument muss mit einer elektronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über…
Die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hat Regelungen zu elektronischen Signaturen festgelegt, ohne einen umfassenden grenz- und…
Zur Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung elektronischer Signaturen ist zwar ein hohes Sicherheitsniveau erforderlich, dennoch sollten in bestimmten…
Der Datenaustausch und die Vorgänge werden mit einer elektrischen Signatur im Sinne der Definition in Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie 1999/93/EG versehen. Die…
Da zuständige Behörden in den Mitgliedstaaten derzeit zur elektronischen Unterzeichnung ihrer Dokumente unterschiedliche Formate fortgeschrittener…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.