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Für die in Artikel 25 Absatz 4 der Grundverordnung vorgesehene Möglichkeit betreffend die von einer Gruppe von Fischereifahrzeugen erreichte Verringerung der Motorleistung sollten die Bedingungen festgelegt werden.
Der EFF kann abweichend von Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 zu einem Motoraustausch je Fischereifahrzeug mit einer Länge über…
Die Verringerung der Motorleistung um 20 % darf wie in Artikel 25 Absatz 4 der Grundverordnung vorgesehen dann als von einer Gruppe von Fischereifahrzeugen…
Die Mitgliedstaaten müssen darin bestärkt werden, ihre Regelungen für eine endgültige Einstellung der Fangtätigkeit auszuweiten, um ihre Flotten an die…
Wird nach dem Fischereirecht der Europäischen Union eine bestimmte Maschinenleistung als Zulassungserfordernis für Fischereifahrzeuge für die Fischerei in…
Die Gemeinschaft sollte auch einen Beitrag zu kollektiven Aktionen leisten, durch die für die Eigner von Fischereifahrzeugen Fachwissen für die Erstellung von…
Wird die endgültige Einstellung der Fangtätigkeit eines Fischereifahrzeugs dadurch erreicht, dass das Schiff im Sinne von Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe b der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.