Erwägungsgrund 3 32007R0501
Das Verschwinden dieser Unternehmen vom Gemeinschaftsmarkt würde sicherlich den Wettbewerb bei halb fertigen Aluminiumprodukten auf diesem Markt beeinträchtigen. Außerdem wären damit negative Auswirkungen auf die Beschäftigung in der Gemeinschaft verbunden, und zwar vor allem in einigen ländlichen Gebieten der neuen Mitgliedstaaten. Daher würde die teilweise Aussetzung der Zollsätze für nicht legiertes Aluminium bis zu einem gewissen Grad die Wettbewerbsfähigkeit der KMU verbessern und damit den Wettbewerb bei halb fertigen und fertigen Aluminiumerzeugnissen auf dem Gemeinschaftsmarkt fördern.