Erwägungsgrund 8 32007R0501
Da die teilweise Aussetzung alle Erzeugnisse, die unter den KN-Code 76011000 fallen, betrifft und die geplante Maßnahme unbefristet gelten soll, sollte Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates entsprechend geändert werden —