Erwägungsgrund 5 32007R0501
Angesichts dieser Lage erscheint es daher zweckmäßig, den autonomen Zollsatz teilweise auszusetzen. Das wird es den unabhängigen KMU erlauben, ihre Kosten zu senken und von einem spürbaren Anstieg ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu profitieren.