Erwägungsgrund 7 32007R0501
Unter Berücksichtigung möglicher künftiger Veränderungen des Marktes für nicht legiertes Rohaluminium sollte drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine Überprüfung vorgesehen werden.
Unter Berücksichtigung möglicher künftiger Veränderungen des Marktes für nicht legiertes Rohaluminium sollte drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine Überprüfung vorgesehen werden.