Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 wird ein Land von der Liste der begünstigten Länder in Anhang I der genannten Verordnung gestrichen, wenn es in den Genuss eines präferenziellen Handelsabkommens mit der Gemeinschaft kommt, das mindestens alle von diesem Schema für dieses Land vorgesehenen Präferenzen abdeckt.
Gemäß Artikel 12 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 wird ein Land aus der Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gestrichen, wenn die…
Die Republik Chile wird von der Liste der begünstigten Länder des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen der Gemeinschaft gestrichen, die in Anhang I der…
Die Republik Chile ist in der Liste der begünstigten Länder des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen der Gemeinschaft aufgeführt, die in Anhang I der Verordnung…
Unbeschadet des Absatzes 1 kann die in Kapitel II Abschnitt 2 genannte Sonderregelung für alle oder bestimmte in diese Regelung einbezogene Waren mit Ursprung…
Gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 980/2005 kann die in Kapitel II Abschnitt 2 der Verordnung genannte Sonderregelung vorübergehend…
Die Kommission kann die Präferenzregelungen im Rahmen dieser Verordnung für alle oder bestimmte Waren mit Ursprung in einem begünstigten Land aussetzen, wenn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.