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Nicht heimische Arten werden nach ihrer Einsetzung in offene Aquakulturanlagen für einen Zeitraum von zwei Jahren oder während eines vollständigen Generationszyklus — je nach dem, welcher Zeitraum länger ist — überwacht, um festzustellen, ob die Prognose der Auswirkungen präzise war oder ob es weitere oder andere Auswirkungen gibt. Dabei ist besonders der Grad der Ausbreitung oder Eingrenzung der jeweiligen Art zu untersuchen. Die zuständige Behörde entscheidet, ob der Antragsteller über das erforderliche Sachwissen verfügt oder ob die Überwachung von einer anderen Stelle durchzuführen ist.
Vorbehaltlich der Stellungnahme des Beratungsausschusses kann die zuständige Behörde längere Überwachungszeiträume vorschreiben, um etwaige langfristige Auswirkungen auf das Ökosystem festzustellen, die sich in der in Absatz 1 vorgesehenen Zeit nur schwer ermitteln lassen.
Der Beratungsausschuss wertet die Ergebnisse des Überwachungsprogramms aus und hält insbesondere Fälle fest, die bei der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht korrekt antizipiert wurden. Die Auswertungsergebnisse werden der zuständigen Behörde übermittelt, die sie in zusammengefasster Form im nationalen Register gemäß Artikel 23 veröffentlicht. KAPITEL V BEDINGUNGEN FÜR DIE UMSIEDLUNG NACH ERTEILUNG EINER GENEHMIGUNG
Die fallspezifische Überwachung sollte über einen ausreichend langen Zeitraum hinweg erfolgen, damit sofortige und direkte sowie gegebenenfalls auch spätere…
Die Mitgliedstaaten überwachen die Wirksamkeit der Beseitigung. Die Mitgliedstaaten können zu diesem Zweck das in Artikel 14 vorgesehene Überwachungssystem…
Die Mitgliedstaaten errichten innerhalb von 18 Monaten nach der Annahme der Unionsliste ein System zur Überwachung von invasiven gebietsfremden Arten von…
Der Zulassungsinhaber stellt sicher, dass der Plan zur Überwachung auf Umweltauswirkungen gemäß Buchstabe h des Anhangs aufgestellt und umgesetzt wird.
Der Zulassungsinhaber stellt sicher, dass der Plan zur Überwachung auf Umweltauswirkungen gemäß Buchstabe h des Anhangs aufgestellt und umgesetzt wird.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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