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Der Beschreibung nach Artikel 115 wird ein Bericht mit den Ergebnissen einer Bewertung der eingerichteten Systeme und einer Stellungnahme zu ihrer Vereinbarkeit mit den Artikeln 101 und 105 beigefügt. Enthält die Stellungnahme Vorbehalte, so ist in dem Bericht die Schwere der Mängel anzugeben. Das betreffende teilnehmende Land unterrichtet die Kommission über die zu treffenden Korrekturmaßnahmen und den Zeitplan für ihre Durchführung und übermittelt später eine Bestätigung, dass die Maßnahmen durchgeführt und die entsprechenden Vorbehalte zurückgenommen wurden.
Der Bericht und die Stellungnahme nach Absatz 1 werden von der Prüfbehörde oder von einer öffentlichen oder privaten Stelle ausgearbeitet, die funktionell von der Verwaltungs- und der Bescheinigungsbehörde unabhängig ist und bei ihrer Arbeit international anerkannte Prüfungsstandards beachtet.
Entspricht das Verwaltungs- und Kontrollsystem im Wesentlichen dem bestehenden System für die Hilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006, so können bei der Ausarbeitung des Berichts und der Stellungnahme nach Absatz 1 die Ergebnisse der Prüfungen berücksichtigt werden, die von einzelstaatlichen Rechnungsprüfern und Rechnungsprüfern der Gemeinschaft in Bezug auf dieses System vorgenommen wurden.
Der Bericht nach Absatz 1 gilt als genehmigt, und die Vorfinanzierung wird gezahlt: a) innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag des Eingangs des Berichts, wenn die genannte Stellungnahme keine Vorbehalte enthält und die Kommission keine Einwände erhebt; b) falls die Stellungnahme Vorbehalte enthält, nachdem der Kommission bestätigt worden ist, dass Korrekturmaßnahmen in Bezug auf die wichtigsten Elemente der Systeme durchgeführt und die entsprechenden Vorbehalte zurückgenommen wurden, und wenn die Kommission nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Bestätigung Einwände erhebt.
die in Artikel 70a genannten Berichte über die Bewertung;
Der Bericht gemäß Artikel 71 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 basiert auf einer Untersuchung der Beschreibung der Systeme, den einschlägigen…
Ist das betreffende Verwaltungs- oder Kontrollsystem im Wesentlichen dasselbe, wie es für die im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates genehmigten…
Nach Eingang der in Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe b erster und zweiter Gedankenstrich genannten Berichte und Gutachten a) entscheidet der nationale…
Die nationalen Behörden führen weitere Überprüfungen in Bezug auf die in Artikel 2 dieses Beschlusses genannten Strukturen, Einrichtungen und Behörden durch, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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