Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die operative Struktur legt der Kommission und dem nationalen IPA-Koordinator jedes Jahr spätestens am 30. Juni und zum ersten Mal spätestens am 30. Juni 2008 einen jährlichen Sektorbericht vor. Ein abschließender Sektorbericht wird der Kommission und dem nationalen IPA-Koordinator spätestens sechs Monate nach dem Enddatum für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben vorgelegt. Der abschließende Sektorbericht betrifft den gesamten Durchführungszeitraum und schließt den letzten jährlichen Sektorbericht ein. Die Sektorberichte werden in Bezug auf die betreffenden Programme erstellt.
Die Sektorberichte werden vor ihrer Übermittlung an die Kommission und den nationalen IPA-Koordinator vom sektoralen Monitoringausschuss geprüft.
Die Sektorberichte enthalten Informationen über a) die quantitativen und qualitativen Fortschritte bei der Durchführung des operativen Programms, der Prioritätsachsen, der Maßnahmen und gegebenenfalls der Vorhaben bzw. Gruppen von Vorhaben, die an den spezifischen, überprüfbaren Einzelzielen zu messen und nach Möglichkeit unter Anwendung der in Artikel 155 Absatz 2 Buchstabe d genannten Indikatoren auf der geeigneten Ebene zu quantifizieren sind. Im Rahmen der Komponente Entwicklung der Humanressourcen wird die Statistik gegebenenfalls nach Geschlecht aufgeschlüsselt; b) die finanzielle Durchführung des operativen Programms mit den folgenden Angaben für jede Prioritätsachse und jede Maßnahme: i) die von den Endempfängern getätigten Gesamtausgaben, die in den der Kommission vom nationalen Fonds übermittelten Ausgabenaufstellungen aufgeführt sind, ii) die Gesamtausgaben, für die vom nationalen Fonds effektiv Mittel gebunden und ausgezahlt wurden, mit den entsprechenden öffentlichen bzw. öffentlichen und privaten Beiträgen; beizufügen ist eine elektronische Aufstellung der Vorhaben, damit diese von der Mittelbindung durch das begünstigte Land bis zur abschließenden Zahlung verfolgt werden können, iii) der Gesamtbetrag der von der Kommission geleisteten Zahlungen. Die finanzielle Durchführung kann gegebenenfalls anhand der in Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe f genannten wichtigsten Aktionsbereiche und der Gebiete, auf die sich die Hilfe konzentriert, dargestellt werden; c) die vorläufige Aufschlüsselung der Mittelzuweisungen nach der IPA-Verordnung für die Komponente Regionale Entwicklung nach Kategorien entsprechend der ausführlichen Liste in der Finanzierungsvereinbarung (lediglich zur Information); d) die Schritte, die die operative Struktur oder der sektorale Monitoringausschuss unternommen hat, um Qualität und Effektivität der Durchführung zu gewährleisten, insbesondere i) die Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen, einschließlich der Regelung für die Sammlung von Daten, ii) eine Zusammenfassung erheblicher Probleme, die bei der Durchführung des operativen Programms aufgetreten sind, und der daraufhin getroffenen Maßnahmen, iii) die Verwendung technischer Hilfe; e) die Maßnahmen nach Artikel 62, mit denen über das Programm informiert wurde und mit denen es bekannt gemacht wurde; f) gegebenenfalls die Fortschritte bei Großprojekten und ihre Finanzierung im Rahmen der Komponente Regionale Entwicklung; g) gegebenenfalls die Durchführung der folgenden Maßnahmen im Rahmen der Komponente Entwicklung der Humanressourcen (in Kurzfassung): i) Einbeziehung der Gleichstellungsthematik und geschlechterspezifische Maßnahmen, ii) Verstärkung der Beteiligung von Migranten am Erwerbsleben und dadurch Förderung ihrer sozialen Eingliederung, iii) Verbesserung der Integration in das Erwerbsleben und dadurch auch ihrer sozialen Eingliederung von Minderheiten, iv) Verbesserung der Integration in das Erwerbsleben und der sozialen Eingliederung anderer benachteiligter Gruppen, einschließlich Behinderter. Die unter den Buchstaben d und g genannten Informationen sind nur erforderlich, wenn seit dem letzten Bericht wesentliche Veränderungen eingetreten sind.
Die Sektorberichte werden als zulässig angesehen, wenn sie alle nach Absatz 3 erforderlichen Informationen enthalten. Der nationale IPA-Koordinator und die operative Struktur werden von der Kommission innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Tag des Eingangs des jährlichen Sektorberichts über dessen Zulässigkeit unterrichtet.
Dem nationalen IPA-Koordinator und der operativen Struktur wird innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag des Eingangs eines zulässigen jährlichen Sektorberichts die Stellungnahme der Kommission zu dessen Inhalt übermittelt. Für den abschließenden Sektorbericht über ein operatives Programm werden diese Informationen innerhalb von fünf Monaten nach dem Tag des Eingangs des zulässigen Berichts übermittelt. TITEL IV KOMPONENTE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS KAPITEL I Gegenstand der Hilfe und Zuschussfähigkeit Abschnitt 1 Gegenstand der Hilfe
Von 2015 bis 2023 übermittelt jeder Mitgliedstaat der Kommission bis zum 30. Juni eines Jahres einen jährlichen Durchführungsbericht zu dem im vorausgegangenen…
Die in den Absätzen 1 bis 5 genannten jährlichen Durchführungsberichte gelten als zulässig, wenn sie alle in diesen Absätzen und in den fondsspezifischen…
Im Rahmen dieser Komponente werden der Kommission, dem nationalen IPA-Koordinator und dem nationalen Anweisungsbefugten innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf…
Ein abschließender Sektorbericht wird der Kommission, dem nationalen IPA-Koordinator und dem nationalen Anweisungsbefugten spätestens sechs Monate nach…
Die operativen Strukturen arbeiten nach den in Teil II für jede IPA-Komponente festgelegten Verfahren einen jährlichen Sektorbericht und einen abschließenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.