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Da Gegenstand der IPA-Verordnung Hilfe im Heranführungsprozess ist, muss für ihre Durchführung nach Möglichkeit die dezentrale Verwaltung der Mittel gelten, um die Eigenverantwortung der begünstigten Länder für die Verwaltung der Hilfe zu stärken. Es muss jedoch möglich sein, gegebenenfalls auf die zentrale, die gemeinsame oder die geteilte Mittelverwaltung zurückzugreifen.
Es müssen ausführliche Vorschriften für die Verwaltung der Mittel nach der IPA-Verordnung festgelegt werden, je nachdem, welches Verwaltungsverfahren für die…
Sofern in den Absätzen 2, 3 und 4 nichts anderes bestimmt ist, gilt für die Durchführung der Hilfe nach der IPA-Verordnung die dezentrale Mittelverwaltung, bei…
Die Hilfe muss in den Anwendungsbereich nach Artikel 2 der IPA-Verordnung fallen. Sie muss darauf ausgerichtet sein, ein breites Spektrum von Maßnahmen zum…
Im Falle der zentralen oder der gemeinsamen Mittelverwaltung benennt das begünstigte Land einen nationalen IPA-Koordinator, der als Vertreter des begünstigten…
Die Verwaltung der Unterstützung im Zusammenhang mit der Komponente V (Entwicklung des ländlichen Raums) des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) wird nach…
Die Verwaltung der Unterstützung im Zusammenhang mit der Komponente V — Entwicklung des ländlichen Raums — des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) wird…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.