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Für die dezentrale Mittelverwaltung ist klarzustellen, welche Aufgaben und Voraussetzungen die Kommission und die begünstigten Länder zu erfüllen haben. Die die begünstigten Länder betreffenden Bestimmungen sind in die Rahmen-, Sektor- bzw. Finanzierungsvereinbarungen aufzunehmen.
Die Kommission und die begünstigten Länder müssen Rahmenvereinbarungen schließen, in denen sie die Grundsätze für ihre Zusammenarbeit nach dieser Verordnung…
Es müssen ausführliche Vorschriften für die Verwaltung der Mittel nach der IPA-Verordnung festgelegt werden, je nachdem, welches Verwaltungsverfahren für die…
In den Finanzierungsvereinbarungen werden festgelegt: a) Bestimmungen, durch die das begünstigte Land die Hilfe der Gemeinschaft annimmt und den Vorschriften…
Die an dem betreffenden Programm teilnehmenden Länder gewährleisten die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit dieser Ausgaben. Die Auswahl von Vorhaben außerhalb…
Im Falle der dezentralen Mittelverwaltung haben die operativen Strukturen die in Artikel 28 aufgeführten Aufgaben und Zuständigkeiten. Zusätzlich gelten die…
Da Gegenstand der IPA-Verordnung Hilfe im Heranführungsprozess ist, muss für ihre Durchführung nach Möglichkeit die dezentrale Verwaltung der Mittel gelten, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.