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Um die Konsistenz, Komplementarität und Konzentration der Hilfe sicherzustellen, sind bei der in Artikel 6 der IPA-Verordnung vorgesehenen Mehrjahresplanung die Kohärenz und die Koordinierung der Maßnahmen zu gewährleisten, die in einem Land im Rahmen der verschiedenen IPA-Komponenten durchgeführt werden.
Sowohl in der Planungs- als auch in der Programmierungsphase muss die Hilfe nach der IPA-Verordnung innerhalb der IPA-Komponenten und zwischen den…
Um Kohärenz, Koordinierung und Effizienz zu gewährleisten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Aktionsplan der Kommission für einen integrierten internen…
Das indikative Mehrjahresplanungsdokument gewährleistet die erforderliche Kohärenz und Komplementarität der IPA-Komponenten in einem begünstigten Land.…
Die Hilfe muss in den Anwendungsbereich nach Artikel 2 der IPA-Verordnung fallen. Sie muss darauf ausgerichtet sein, ein breites Spektrum von Maßnahmen zum…
Zur Verwirklichung der im Vertrag vorgesehenen Ziele der Kohärenz und Komplementarität und zur Gewährleistung der Effizienz aller Aktionen kann die Kommission…
Da für eine Zusammenarbeit und Koordinierung Maßnahmen auf internationaler Ebene unerlässlich sind, sollte diese Richtlinie die Kohärenz der Beiträge der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.