Erwägungsgrund 13 32021R0947
Das Instrument sollte einschlägigen Referenzdokumenten, einschließlich deren künftiger Überarbeitungen, Rechnung tragen, beispielsweise dem Abkommen der Vereinten Nationen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, der Aktionsplattform von Peking, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dem EU-Konzept zur Unterstützung von Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung, dem umfassenden Ansatz der EU für die Umsetzung der Resolutionen 1325 (2000) und 1820 (2009) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit, dem Konzept zur Stärkung der Vermittlungs- und Dialogfähigkeiten der EU, den Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 zur Konfliktverhütung, dem Strategischen Rahmen der EU für Menschenrechte und Demokratie und den darauf beruhenden Aktionsplänen, den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. November 2016 zum EU-weiten Strategierahmen zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors, in denen die Gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Elemente eines EU-weiten Strategierahmens zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors“ gebilligt wird, der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition, den EU-Leitlinien zu den Menschenrechten, anderen einschlägigen Übereinkommen der Vereinten Nationen und dem Übereinkommen der Internationalen Atomenergie-Organisation über nukleare Sicherheit.