Erwägungsgrund 3 32007R0722
Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Vorschriften für die Entnahme und Beseitigung spezifizierter Risikomaterialien, und Anhang IX der genannten Verordnung enthält die Vorschriften für die Einfuhr von lebenden Tieren, Embryonen und Eizellen sowie von tierischen Erzeugnissen in die Gemeinschaft.