Erwägungsgrund 5 32007R0722
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1923/2006 geändert, um das neue, vereinfachte Klassifizierungssystem in das Gemeinschaftsrecht zu übernehmen. Nach dieser Änderung sollten die Anhänge II, V und IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 geändert werden, um dem neuen Klassifizierungssystem Rechnung zu tragen.