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Da alle teilnehmenden Länder in die Entscheidungsstrukturen des Programms einbezogen sind, die Durchführung jedoch einer gemeinsamen Verwaltungsstelle in einem der teilnehmenden Länder übertragen wird, ist es erforderlich, gemeinsame Regeln für die Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Verwaltungsstrukturen des Programms festzulegen.
Die teilnehmenden Länder betrauen die gemeinsame Verwaltungsstelle mit denjenigen Durchführungsaufgaben des gemeinsamen operationellen Programms, die ihnen im…
Für jedes grenzübergreifende Programm richtet jedes teilnehmende begünstigte Land eine operative Struktur für den Teil des Programms ein, der sich auf das…
Zu demselben Zweck muss es in jedem Mitgliedstaat eine oder mehrere Kontaktstellen geben, die in der Lage sind, die ihnen zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen.…
In den Verwaltungs- und Kontrollsystemen für die von den teilnehmenden Ländern eingerichteten grenzübergreifenden Programme ist Folgendes vorgesehen: a)…
Das gemeinsame operationelle Programm wird der Kommission von der gemeinsamen Verwaltungsstelle vorgelegt, nachdem alle Länder, die an der Erarbeitung des…
Die teilnehmenden Länder sind für die Verwaltung und Kontrolle der grenzübergreifenden Programme zuständig und treffen zu diesem Zweck insbesondere die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.