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Im Rahmen dieses Systems sollte als Grundvoraussetzung für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft eine Bescheinigung verlangt werden. Diese Bescheinigung sollte Angaben enthalten, anhand deren die rechtmäßige Herkunft der betreffenden Erzeugnisse nachgewiesen werden kann. In Einklang mit der völkerrechtlichen Verpflichtung des Flaggenstaats, dafür zu sorgen, dass Schiffe unter seiner Flagge internationale Vorschriften für die Erhaltung und Bewirtschaftung von Fischbeständen beachten, sollte der Flaggenstaat des Fischereifahrzeugs, das den betreffenden Fisch gefangen hat, diese Bescheinigung validieren.
die vom Flaggenstaat validierte(n) Fangbescheinigung(en) und gegebenenfalls die in Absatz 2 genannte bestätigte Erklärung über
Die in Absatz 2 genannte Fangbescheinigung wird vom Flaggenstaat des Fischereifahrzeugs oder der Fischereifahrzeuge validiert, das die Fänge getätigt hat…
Wichtig ist, dass dieses Bescheinigungssystem für alle Einfuhren von Erzeugnissen aus der Meeresfischerei in die Gemeinschaft und für alle Ausfuhren solcher…
Auch zur Verarbeitung ausgeführte Fänge von Fischereifahrzeugen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, sollten im Rahmen der Zusammenarbeit mit…
Der Handel mit Fischereierzeugnissen aus der IUU-Fischerei mit der Gemeinschaft sollte verboten werden. Um die Wirksamkeit dieses Verbots zu gewährleisten und…
Die Gemeinschaftsvorschriften über den Zugang von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Drittlands zu den Häfen der Gemeinschaft sollten so geändert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.