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Wichtig ist, dass dieses Bescheinigungssystem für alle Einfuhren von Erzeugnissen aus der Meeresfischerei in die Gemeinschaft und für alle Ausfuhren solcher Erzeugnisse gilt. Es sollte auch für Erzeugnisse gelten, die vor ihrer Ankunft im Gemeinschaftsgebiet in einem anderen Land als dem Flaggenstaat befördert oder verarbeitet wurden. Deswegen sollten an solche Erzeugnisse spezielle Anforderungen gerichtet werden, um zu gewährleisten, dass die Erzeugnisse, die im Gemeinschaftsgebiet eintreffen, diejenigen sind, deren rechtmäßige Herkunft der Flaggenstaat bestätigt hat.
aus der hervorgeht, dass die Verarbeitungserzeugnisse in dem betreffenden Drittland aus den Fängen hergestellt wurden, denen die von dem Flaggenstaat…
Im Rahmen dieses Systems sollte als Grundvoraussetzung für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft eine Bescheinigung verlangt werden. Diese…
Auch zur Verarbeitung ausgeführte Fänge von Fischereifahrzeugen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen, sollten im Rahmen der Zusammenarbeit mit…
Der Handel mit Fischereierzeugnissen aus der IUU-Fischerei mit der Gemeinschaft sollte verboten werden. Um die Wirksamkeit dieses Verbots zu gewährleisten und…
Die Gemeinschaftsvorschriften über den Zugang von Fischereifahrzeugen unter der Flagge eines Drittlands zu den Häfen der Gemeinschaft sollten so geändert…
Wichtig ist, dass für alle eingeführten Fischereierzeugnisse unbeschadet des Umfangs oder der Häufigkeit des Handels ein einheitliches Kontrollniveau…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.