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Wichtig ist, dass für alle eingeführten Fischereierzeugnisse unbeschadet des Umfangs oder der Häufigkeit des Handels ein einheitliches Kontrollniveau sichergestellt wird, indem spezielle Verfahren für die Bewilligung des Status eines „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ eingeführt werden.
Zu den Kriterien, nach denen die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats einem Einführer den Status eines anerkannten Wirtschaftsbeteiligten bewilligen,…
Wichtig ist, dass die Kontroll-, Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten bei Fischereierzeugnissen im Transit oder bei der Umladung im Interesse einer größeren…
Wichtig ist, dass dieses Bescheinigungssystem für alle Einfuhren von Erzeugnissen aus der Meeresfischerei in die Gemeinschaft und für alle Ausfuhren solcher…
Im Rahmen dieses Systems sollte als Grundvoraussetzung für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen in die Gemeinschaft eine Bescheinigung verlangt werden. Diese…
Der hinreichende Umfang von Einfuhrvorgängen und Einfuhrmengen im Sinne des Artikels 16 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008, auch in…
Es sollte ein neuer, gemeinsamer Ansatz der Fischereikontrolle eingeführt werden, der eine umfassende Überwachung der Fänge einbezieht, um — unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.