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Gibt es aufgrund der ermittelten Informationen hinreichende Gründe für die Annahme, dass unter der Flagge eines Drittlands fahrende Fischereifahrzeuge an IUU-Fischerei beteiligt waren und dass der zuständige Flaggenstaat nicht wirksam gegen solche IUU-Fischerei vorgegangen ist, so sollte die Kommission diese Schiffe auf die Liste der IUU-Schiffe der Gemeinschaft (im Folgenden „die Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe“) setzen.
ein an den Flaggenmitgliedstaat gerichtetes Ersuchen, den Eignern und gegebenenfalls den Betreibern des Fischereifahrzeugs die ausführliche Begründung für die…
Die Kommission fordert Flaggenstaaten, deren Fischereifahrzeuge in der Union sliste der IUU-Schiffe geführt werden, auf,
Gibt es aufgrund der ermittelten Informationen hinreichende Gründe für die Annahme, dass unter der Flagge eines Drittlands fahrende Fischereifahrzeuge an…
Gehen Flaggenstaaten nicht wirksam gegen Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge vor, die auf der Gemeinschaftsliste der IUU-Schiffe stehen, so sollten die…
Zu diesem Zweck sollte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Fischereiaufsichtsagentur der Gemeinschaft, Drittländern und anderen…
Fischereifahrzeuge, die in IUU-Listen regionaler Fischereiorganisationen aufgeführt werden, sollten automatisch in die entsprechende Liste der Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.