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Entsprechend der Definition der IUU-Fischerei sollte sich der Anwendungsbereich dieser Verordnung auf den Fischfang auf Hoher See und in Meeresgewässern unter der Gerichtsbarkeit oder der Hoheitsgewalt von Küstenstaaten erstrecken, einschließlich der Meeresgewässer unter der Gerichtsbarkeit oder Hoheitsgewalt von Mitgliedstaaten der Gemeinschaft.
Das System des Absatz 1 gilt für sämtliche IUU-Fischerei und damit zusammenhängende Tätigkeiten, die im Gebiet der Mitgliedstaaten, für das der Vertrag Geltung…
Diese Verordnung gilt für alle unter die gemeinsame Fischereipolitik fallenden Tätigkeiten, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder in Unionsgewässern…
Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft (nachstehend „Gemeinschaftsschiffe“ genannt), die in der Ostsee fischen.
Auf Ersuchen eines Mitgliedstaates oder der Kommission trifft der ersuchte Mitgliedstaat alle erforderlichen Durchsetzungsmaßnahmen, um in seinem Hoheitsgebiet…
Diese Verordnung gilt für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft, die auf Hoher See Fischereitätigkeiten mit Grundfanggeräten ausüben.
Diese Verordnung gilt für in der Ostsee fischende Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft (nachstehend „Gemeinschaftsschiffe“ genannt) und in der Ostsee fischende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.