Erwägungsgrund 1 32008R1008
An der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen, der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs und der Verordnung (EWG) Nr. 2409/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über Flugpreise und Luftfrachtraten ist eine Reihe substanzieller Änderungen vorzunehmen. Im Interesse der Klarheit sollten diese Verordnungen neu gefasst und in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden.