Erwägungsgrund 5 32008R0109
Der Verweis auf Angaben im Hinblick auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern wurde erst zu einem sehr späten Zeitpunkt im Verfahren zur Verabschiedung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 eingefügt, ohne Übergangsmaßnahmen vorzusehen. In der Gemeinschaft befinden sich jedoch bereits solche Angaben tragende Produkte auf dem Markt.