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Im Interesse einer wirksamen Durchführung und Kontrolle sollte die Messung der Maschenöffnung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 517/2008 der Kommission vom 10. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates hinsichtlich der Bestimmung der Maschenöffnung und der Messung der Garnstärke von Fangnetzen erfolgen.
Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 850/98 hinsichtlich der Bestimmung der Maschenöffnung und der Messung der Garnstärke…
Bei den Fischereiinspektionen verwenden die gemeinschaftlichen und nationalen Kontrollbeamten zur Bestimmung der Maschenöffnung und zur Messung der Garnstärke…
Für eine Übergangszeit bis zum 1. September 2009 kann ein Mitgliedstaat in den Gewässern unter seiner Hoheit oder Gerichtsbarkeit die Methode für die Bestimmung…
Maschenöffnung und Garnstärke gemäß dieser Verordnung werden in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 517/2008 der Kommission vom 10. Juni 2008 mit…
Die Verordnung (EG) Nr. 129/2003 der Kommission vom 24. Januar 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Feststellung der Maschenöffnung und der Garnstärke von…
Maschenöffnung und Garnstärke gemäß dieser Verordnung werden in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 129/2003 der Kommission vom 24. Januar 2003 mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.