Erwägungsgrund 3 32008R0517
Des Weiteren wurde die Genauigkeit der Messgeräte durch die jüngsten technischen Fortschritte bei der Entwicklung von Geräten für die Bestimmung der Maschenöffnung von Fangnetzen verbessert. Es ist dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftlichen und die nationalen Fischerei-Kontrollbeamten diese verbesserten Geräte verwenden. Dementsprechend sollte die Verwendung der neuen Messgeräte für die Fischerei-Kontrollbeamten der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten verbindlich sein, und die Geräte sollten die Aufschrift „EG-Messgerät“ tragen.