Erwägungsgrund 2 32008R1204
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 des Rates vom 14. Juli 1992 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln haben die Mitgliedstaaten bei der Kommission die Eintragung bestimmter Namen als besondere Merkmale beantragt.