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Die zuständigen Stellen können, wenn sie von einem Mitgliedstaat darum ersucht werden, eine statistische Analyse vornehmen, um zu ermitteln, in welchen Fällen verbesserte Risikomanagementmaßnahmen erforderlich sein könnten.
Die zuständigen Behörden machen den Kontrollstellen zur Auflage, Unterlagen über ihr Verfahren der Risikobewertung vorzulegen.Die Risikobewertung muss…
Die Mitgliedstaaten können einzeln und auf freiwilliger Basis beschließen, sich an den in Absatz 1 genannten dringenden statistischen Maßnahmen zu beteiligen.…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Informationen zur Risikoanalyse von einer einzigen Stelle koordiniert werden.
Die Mitgliedstaaten nehmen eine Risikoanalyse vor, um die Warenkontrollen auf die Erzeugnisse, natürlichen und juristischen Personen und Erzeugnissektoren…
Die Mitgliedstaaten sollten so weit möglich statistische Verfahren verwenden, vorausgesetzt, diese Verfahren entsprechen internationalen Normen und tragen zur…
Es ist angezeigt, die Bedingungen, die Verfahren und die Häufigkeit der Kontroll-, Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten der Mitgliedstaaten nach den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.