Erwägungsgrund 11 32008R1276
Die Zahl der von den Ausgangszollstellen durchzuführenden Substitutionskontrollen und besonderen Substitutionskontrollen sollte zur Zahl der pro Jahr vorgelegten Zollpapiere in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Erfahrung zeigt, dass es wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist, wenn mindestens 8 % aller Zollpapiere kontrolliert werden.