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Risikomanagement wird im Rahmen des Zollkodex ab 1. Juli 2009 verbindlich sein, wird von einigen Mitgliedstaaten jedoch möglicherweise schon früher angewandt. Soweit bereits ein angemessenes Risikomanagement existiert, ist es gerechtfertigt, flexible Kontrollstandards zu genehmigen. Die Mitgliedstaaten sollten daher ermächtigt werden, flexible Kontrollstandards anzuwenden, sobald ein angemessenes Risikomanagementsystem operativ ist, und die Kommission entsprechend unterrichten.
Gemäß Artikel 4f der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates…
Um die Risiken für die Union, ihre Bürger und ihre Handelspartner so gering wie möglich zu halten, sollte die einheitliche Durchführung von Zollkontrollen durch…
Damit die Mitgliedstaaten aufgrund der angepassten Kontrollintensität weniger belastet werden und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kontrollen gemäß…
Die Mitgliedstaaten unterrichten die Kommission über a) die Maßnahmen, einschließlich der Anweisungen nationaler Behörden, die zur Entscheidung auf Basis der…
Es ist angezeigt, die Bedingungen, die Verfahren und die Häufigkeit der Kontroll-, Inspektions- und Überprüfungstätigkeiten der Mitgliedstaaten nach den…
Damit die Mitgliedstaaten in den Genuss der weniger belastenden Situation infolge der angepassten Kontrollintensität kommen können und unter Berücksichtigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.