Erwägungsgrund 9 32008R1291
Um Garantien zu bieten, die denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 gleichwertig sind, sollten Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten Schlachtgeflügel von Gallus gallus einführen dürfen, bescheinigen, dass das Programm zur Salmonellenbekämpfung auf den Herkunftsbestand angewandt und dass dieser auf Salmonellen-Serotypen getestet wurde, die für die Gesundheit der Bevölkerung relevant sind.