Erwägungsgrund 27 32008R1339
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere deren Artikel 43 anerkannt werden —
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere deren Artikel 43 anerkannt werden —