Erwägungsgrund 14 32021R0241
Reformen und Investitionen in den sozialen und territorialen Zusammenhalt sollten ferner zur Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit beitragen, damit die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten wieder durchstarten können und dabei niemand zurückgelassen wird. Diese Reformen und Investitionen sollten zur Schaffung hochwertiger und sicherer Arbeitsplätze und zur Inklusion und Integration benachteiligter Gruppen führen und die Stärkung des sozialen Dialogs, der sozialen Infrastruktur und sozialer Dienstleistungen sowie des sozialen Schutzes und der Sozialsysteme ermöglichen.