Erwägungsgrund 5 32008R0181
Die Mitgliedstaaten und die die Binnenschifffahrtsunternehmen vertretenden Organisationen auf Gemeinschaftsebene wurden zu den in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen angehört —
Die Mitgliedstaaten und die die Binnenschifffahrtsunternehmen vertretenden Organisationen auf Gemeinschaftsebene wurden zu den in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen angehört —