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Die Mittel des EEF bestehen aus dem in Artikel 1 des Beschlusses 2013/759/EU genannten Höchstbetrag und aus anderen in Artikel 9 dieser Verordnung genannten zweckbestimmten Einnahmen. Die von der EIB verwalteten Mittel des EEF bestehen auch aus den Mitteln der Investitionsfazilität, die als revolvierender Fonds verwaltet wird.
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