Erwägungsgrund 15 32008R0215
Aus Gründen der Klarheit der Methoden der Ausführung der EEF-Mittel sollten die in der Finanzregelung für den 9. EEF niedergelegten Bestimmungen über die zentrale, dezentrale und gemeinsame Mittelverwaltung umgestaltet und einige Anforderungen klarer gefasst werden. Insbesondere die Anforderungen in Bezug auf die gemeinsame Verwaltung, die Voraussetzungen für die Übertragung von Aufgaben und die Kriterien für die Inanspruchnahme von nationalen Einrichtungen des öffentlichen Sektors sollten vereinfacht werden, um die Einbindung derartiger Einrichtungen zu erleichtern und den wachsenden operativen Erfordernissen Rechnung zu tragen.