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Die Rechnungsabschlüsse des EEF stellen die Finanzlage am 31. Dezember eines bestimmten Jahres dar und umfassen: a) den Jahresabschluss, b) die Übersicht über die finanzielle Ausführung. Den Jahresabschlüssen liegen die Informationen der EIB nach Artikel 57 bei.
Der Rechnungsführer übermittelt dem Rechnungshof die vorläufigen Rechnungsabschlüsse des EEF bis zum 31. März des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Der Rechnungshof legt bis zum 15. Juni des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres seine Bemerkungen zu den vorläufigen Rechnungsabschlüssen über den Teil der Mittel des EEF vor, für deren Bewirtschaftung die Kommission zuständig ist, damit diese die für die Erstellung der endgültigen Rechnungsabschlüsse erforderlichen Berichtigungen vornehmen kann.
Die Kommission genehmigt diese endgültigen Rechnungsabschlüsse und übermittelt sie dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Rechnungshof spätestens zum 31. Juli des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Artikel 148 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 findet Anwendung.
Die endgültigen Rechnungsabschlüsse werden spätestens am 15. November des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres zusammen mit der Zuverlässigkeitserklärung, die der Rechnungshof gemäß Artikel 49 abgibt, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Übermittlung der in den Absätzen 2 und 4 genannten vorläufigen und endgültigen Rechnungsabschlüsse kann elektronisch erfolgen.
Der Rechnungsführer übermittelt dem Rechnungshof auf elektronischem Wege die vorläufigen Rechnungsabschlüsse bis zum 31. März des auf das abgeschlossene…
Der Rechnungsführer von Eurofound leitet den endgültigen Rechnungsabschluss für das Jahr N zusammen mit der Stellungnahme des Verwaltungsrats bis zum 1. Juli…
Der Rechnungsführer der EU-OSHA übermittelt dem Rechnungsführer der Kommission und dem Rechnungshof den vorläufigen Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr (im…
Der Rechnungsführer des Cedefop leitet den endgültigen Rechnungsabschluss für das Jahr N zusammen mit der Stellungnahme des Verwaltungsrats bis zum 1. Juli des…
Der Rechnungsführer der Behörde leitet den endgültigen Rechnungsabschluss zusammen mit der Stellungnahme des Direktoriums bis zum 1. Juli des Jahres N+1 dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.